Sozialzentrum Kirchheim gemeinnützige GmbH

Quelle: www.sozialzentrum-kirchheim.de


Vollstationäre Pflege

Das Gebäude

Der Gebäudekomplex des Sozialzentrum Kirchheim untergliedert sich in drei zweigeschossige Einzelgebäude. Der Pflegeheimbereich ist organisatorisch in zwei Wohnbereiche (Eingangsgeschoss und Gartengeschoss)  mit drei Wohngruppen mit jeweils 10 Pflegeplätzen gegliedert. Insgesamt stehen 56 Einzel- und 2 Doppelzimmer zur Verfügung. Alle Einzelzimmer haben eine Grundfläche von etwa 19,25 qm plus Nasszelle (Dusche / WC) mit etwa 3,8 qm. TV – Anschluss mit Satellitenempfang, Rufanlage und die Möglichkeit zum Anschluss eines eigenen Telefonapparates befinden sich in jedem Zimmer. (der Betrieb von Empfangsgeräten ist auch im Pflegeheim anmeldepflichtig – ggf. kann auf Antrag eine Rundfunk – Gebührenbefreiung bei der GEZ bewirkt werden).
Unser Konzept sieht vor, die Zimmer nach den individuellen Bedürfnissen der Bewohnerinnen einzurichten. Dies bedeutet, dass sowohl Möbel wie auch Vorhänge und Lampen etc. mitgebracht und aufgehängt werden können (Ausnahme Doppelzimmer). Die Zimmer werden üblicherweise vor Neubezug renoviert. Spezielle Wünsche (besondere Tapete etc.) der zukünftigen Bewohnerin können bei entsprechender Kostenübernahme berücksichtigt werden. Nach Beendigung des Heimvertrages muss das Zimmer allerdings wieder in den ursprünglichen Zustand gebracht werden.
Das vollstationäre Pflegeangebot wird durch ein umfassendes Betreuungsangebot ergänzt. Je nach individueller Situation werden Betreuungsleistungen nach § 87 b Pflegeversicherungsgesetz in Form von Einzelbetreuung, Gruppenbetreuung oder in Form tagesstrukturierender Maßnahmen angeboten.
Ein Umzug in ein anderes Zimmer, etwa bei Veränderung der Pflegebedürftigkeit ist unsererseits nicht vorgesehen. Wird von Seiten der Bewohnerin / des Bewohners der Wunsch nach einem anderen Zimmer geäußert, so wird im Rahmen einer Neubelegung dieser Wunsch vorrangig behandelt.
Den Bewohnerinnen und Bewohnern stehen alle Gemeinschaftsräume innerhalb der Wohnbereiche zur Nutzung zur Verfügung; für Besondere Anlässe (Geburtstagsfeiern / Jubiläen etc.) kann nach Rücksprache mit der Heimleitung auch das Foyer oder das Cafe genutzt werden.

Pflegeleistungen

Pflegeleistungen, die notwendig sind, stehen den Bewohnerinnen und Bewohnern Tag und Nacht in ausreichendem Maße zur Verfügung. Die Planung der voraussichtlich notwendigen individuellen Maßnahmen erfolgt durch unser Pflegefachpersonal in Zusammenarbeit mit den Betroffenen bzw. deren Vertreter. Pflegerische Maßnahmen, die Teil der medizinischen Behandlung darstellen (Verabreichung von Medikamenten, Wundverbände etc.), werden ausschließlich auf schriftliche ärztliche Anordnung erbracht. Bei der ärztlichen Versorgung besteht grundsätzlich freie Arztwahl. Die gute Kooperation zwischen Heim und Arzt muss allerdings gesichert sein.

Unterkunft

Im Tagessatz sind die Kosten für die Unterkunft bereits enthalten. Dies schließt sämtliche anfallenden Kosten sowie die regelmäßige Reinigung von Zimmer und zur Verfügung gestelltem Inventar ein.

Speise- und Getränkeversorgung

Neben der Bereitstellung von Frühstück, Mittagessen und Abendessen gehört auch der tägliche Nachmittagskaffee  zu unseren Standardleistungen. Daneben erhalten Sie bei Bedarf zusätzliche Zwischenmahlzeiten. Neben der Vollkost wird leichte Kost und vegetarische Kost angeboten. Nach ärztlicher Verordnung werden auch Diäten als Regelleistung angeboten. Ohne zusätzliche Berechnung stellen wir Ihnen ein ausreichendes Angebot an Tee, Kaffee (Bohnenkaffee) und Tafelwasser zur Verfügung. Als kostenpflichtige Zusatzleistung werden verschiedene Säfte, Bier, Nährbier und Limonade angeboten. Eine weitere Zusatzleistung besteht in der Bewirtung von Gästen (alle Mahlzeiten möglich), oder in der Unterstützung bei privaten Festen und Feiern. Neben entsprechenden Räumlichkeiten können wir Ihnen dabei Geschirr und Dekoration sowie Speiseversorgung und Service anbieten.

Wäscheversorgung

Bettwäsche wird durch uns in ausreichender Menge zur Verfügung gestellt. Wir übernehmen die Wäschepflege der Leibwäsche und der maschinenwaschbaren Oberbekleidung. Handwäsche und chem. Reinigung wird gesondert berechnet. Alle Wäschestücke, die bei uns gewaschen werden, müssen mit vollständigem Namen der Bewohnerin / des Bewohners gekennzeichnet sein. Wäschestifte und einzubügelnde Namen sind zur Kennzeichnung meist ungeeignet. Die Kennzeichnung privater Wäsche ist als Regelleistung im Tagessatz enthalten.  Näh- und Flickarbeiten sind Zusatzleistungen und nicht mit dem Tagessatz abgedeckt. Wir empfehlen in ausreichender Menge mitzubringen:

Bereitstellung von medizinischen Hilfsmitteln, Medikamenten und Körperpflegemitteln

Sofern notwendige Hilfsmittel (Rollstühle / Nachtstühle)  für die Pflege nicht von Versicherungsträgern zur Verfügung zu stellen sind, werden diese vom Haus gestellt und gewartet. Medikamente werden auf Wunsch von uns besorgt, die Möglichkeit der Wahl einer bestimmten Apotheke besteht in diesem Fall nicht. Rezeptgebühren gehen zu Lasten der Bewohnerin / des Bewohners. Körperpflegemittel werden nicht kostenlos zur Verfügung gestellt. Wir bieten im Haus ein kleines Sortiment preiswerter Pflegemittel an, die wir zum Einkaufspreis weitergeben.

Seelsorgerische Betreuung und Begleitung

Die seelsorgerische Betreuung und Begleitung ist ein Schwerpunkt in unserem Betreuungsangebot. Das Angebot umfasst:

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