Quelle: www.sozialzentrum-kirchheim.de
Der Gebäudekomplex des Sozialzentrum Kirchheim untergliedert sich in
drei zweigeschossige Einzelgebäude. Der Pflegeheimbereich ist
organisatorisch in zwei Wohnbereiche (Eingangsgeschoss und
Gartengeschoss) mit drei Wohngruppen mit jeweils 10 Pflegeplätzen
gegliedert. Insgesamt stehen 56 Einzel- und 2 Doppelzimmer zur
Verfügung. Alle Einzelzimmer haben eine Grundfläche von etwa 19,25 qm
plus Nasszelle (Dusche / WC) mit etwa 3,8 qm. TV – Anschluss mit
Satellitenempfang, Rufanlage und die Möglichkeit zum Anschluss eines
eigenen Telefonapparates befinden sich in jedem Zimmer. (der Betrieb von
Empfangsgeräten ist auch im Pflegeheim anmeldepflichtig – ggf. kann auf
Antrag eine Rundfunk – Gebührenbefreiung bei der GEZ bewirkt werden).
Unser Konzept sieht vor, die Zimmer nach den individuellen
Bedürfnissen der Bewohnerinnen einzurichten. Dies bedeutet, dass sowohl
Möbel wie auch Vorhänge und Lampen etc. mitgebracht und aufgehängt
werden können (Ausnahme Doppelzimmer). Die Zimmer werden üblicherweise
vor Neubezug renoviert. Spezielle Wünsche (besondere Tapete etc.) der
zukünftigen Bewohnerin können bei entsprechender Kostenübernahme
berücksichtigt werden. Nach Beendigung des Heimvertrages muss das Zimmer
allerdings wieder in den ursprünglichen Zustand gebracht werden.
Das
vollstationäre Pflegeangebot wird durch ein umfassendes
Betreuungsangebot ergänzt. Je nach individueller Situation werden
Betreuungsleistungen nach § 87 b Pflegeversicherungsgesetz in Form von
Einzelbetreuung, Gruppenbetreuung oder in Form tagesstrukturierender
Maßnahmen angeboten.
Ein Umzug in ein anderes Zimmer, etwa bei
Veränderung der Pflegebedürftigkeit ist unsererseits nicht vorgesehen.
Wird von Seiten der Bewohnerin / des Bewohners der Wunsch nach einem
anderen Zimmer geäußert, so wird im Rahmen einer Neubelegung dieser
Wunsch vorrangig behandelt.
Den Bewohnerinnen und Bewohnern stehen
alle Gemeinschaftsräume innerhalb der Wohnbereiche zur Nutzung zur
Verfügung; für Besondere Anlässe (Geburtstagsfeiern / Jubiläen etc.)
kann nach Rücksprache mit der Heimleitung auch das Foyer oder das Cafe
genutzt werden.
Pflegeleistungen, die notwendig sind, stehen den Bewohnerinnen und Bewohnern Tag und Nacht in ausreichendem Maße zur Verfügung. Die Planung der voraussichtlich notwendigen individuellen Maßnahmen erfolgt durch unser Pflegefachpersonal in Zusammenarbeit mit den Betroffenen bzw. deren Vertreter. Pflegerische Maßnahmen, die Teil der medizinischen Behandlung darstellen (Verabreichung von Medikamenten, Wundverbände etc.), werden ausschließlich auf schriftliche ärztliche Anordnung erbracht. Bei der ärztlichen Versorgung besteht grundsätzlich freie Arztwahl. Die gute Kooperation zwischen Heim und Arzt muss allerdings gesichert sein.
Im Tagessatz sind die Kosten für die Unterkunft bereits enthalten. Dies schließt sämtliche anfallenden Kosten sowie die regelmäßige Reinigung von Zimmer und zur Verfügung gestelltem Inventar ein.
Neben der Bereitstellung von Frühstück, Mittagessen und Abendessen gehört auch der tägliche Nachmittagskaffee zu unseren Standardleistungen. Daneben erhalten Sie bei Bedarf zusätzliche Zwischenmahlzeiten. Neben der Vollkost wird leichte Kost und vegetarische Kost angeboten. Nach ärztlicher Verordnung werden auch Diäten als Regelleistung angeboten. Ohne zusätzliche Berechnung stellen wir Ihnen ein ausreichendes Angebot an Tee, Kaffee (Bohnenkaffee) und Tafelwasser zur Verfügung. Als kostenpflichtige Zusatzleistung werden verschiedene Säfte, Bier, Nährbier und Limonade angeboten. Eine weitere Zusatzleistung besteht in der Bewirtung von Gästen (alle Mahlzeiten möglich), oder in der Unterstützung bei privaten Festen und Feiern. Neben entsprechenden Räumlichkeiten können wir Ihnen dabei Geschirr und Dekoration sowie Speiseversorgung und Service anbieten.
Bettwäsche wird durch uns in ausreichender Menge zur Verfügung gestellt. Wir übernehmen die Wäschepflege der Leibwäsche und der maschinenwaschbaren Oberbekleidung. Handwäsche und chem. Reinigung wird gesondert berechnet. Alle Wäschestücke, die bei uns gewaschen werden, müssen mit vollständigem Namen der Bewohnerin / des Bewohners gekennzeichnet sein. Wäschestifte und einzubügelnde Namen sind zur Kennzeichnung meist ungeeignet. Die Kennzeichnung privater Wäsche ist als Regelleistung im Tagessatz enthalten. Näh- und Flickarbeiten sind Zusatzleistungen und nicht mit dem Tagessatz abgedeckt. Wir empfehlen in ausreichender Menge mitzubringen:
Sofern notwendige Hilfsmittel (Rollstühle / Nachtstühle) für die Pflege nicht von Versicherungsträgern zur Verfügung zu stellen sind, werden diese vom Haus gestellt und gewartet. Medikamente werden auf Wunsch von uns besorgt, die Möglichkeit der Wahl einer bestimmten Apotheke besteht in diesem Fall nicht. Rezeptgebühren gehen zu Lasten der Bewohnerin / des Bewohners. Körperpflegemittel werden nicht kostenlos zur Verfügung gestellt. Wir bieten im Haus ein kleines Sortiment preiswerter Pflegemittel an, die wir zum Einkaufspreis weitergeben.
Die seelsorgerische Betreuung und Begleitung ist ein Schwerpunkt in unserem Betreuungsangebot. Das Angebot umfasst: